Wasserversorgung und Landwirtschaft
Zum Schutz der Kunden vor gesundheitlichen Risiken ist in der deutschen Trinkwasserverordnung – diese basiert auf der EU-Trinkwasserrichtlinie – ein Nitratgrenzwert (NO3) von 50 mg je Liter festgesetzt. Trinkwasser muss also weniger als 50 mg/l Nitrat enthalten; bei drohender Nichteinhaltung des Grenzwertes ist es Aufgabe des jeweiligen Wasserversorgers, Abhilfemaßnahmen – ggf. Bau und Betrieb aufwändiger Aufbereitungsanlagen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Wasser – zu treffen. Sehr strenge Grenzwerte gelten auch für Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel inclusive der auch als „Metaboliten“ bezeichneten Abbauprodukte solcher Substanzen. in Summe darf das Trinkwasser maximal 0,00050 mg/l derartiger chemischer Verbindungen enthalten.
Hauptquelle für den Nitrateintrag in das Grundwasser ist die Düngung landwirtschaftlicher Nutzflächen: Werden Gülle, Gärrückstände aus Biogasanlagen, Mist oder mineralischer Dünger in so hohen Mengen auf die Felder ausgebracht, dass die enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen gar nicht aufgenommen werden können, so kommt es zum Eintrag in das Grundwasser: Aus Dünger wird dann ein Wasserschadstoff. Auch Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel werden fast ausschließlich im Bereich der Landwirtschaft eingesetzt.
Für die Gewinnungsanlagen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar sind rechtsverbindliche Trinkwasser-Schutzgebiete festgesetzt. Innerhalb dieser Zonen müssen auch die dort tätigen Landwirte besondere Auflagen einhalten; dazu gehört neben Beschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln auch die Begrenzung der Düngerausbringung. Nach den Bestimmungen des Thüringer Wassergesetzes ist der jeweilige Wasserversorger im Gegenzug verpflichtet, den betroffenen Landwirten Ausgleichszahlungen für Mehraufwendungen und Mindererträge, die sich aus derartigen Einschränkungen ergeben, zu zahlen. Selbstverständlich wird zuvor sorgfältig geprüft, ob die Bewirtschaftungsauflagen auch tatsächlich eingehalten worden sind.
Unabdingbar für den Schutz unserer Wasserressourcen ist aber das von Vertrauen und von Verständnis für die Probleme des jeweils Anderen getragene Zusammenwirken der Beteiligten. Der Wasserversorgungszweckverband Weimar arbeitet deshalb seit seiner Gründung mit den Agrarunternehmen, die landwirtschaftliche Nutzflächen in den Trinkwasserschutzgebieten II seiner Tiefbrunnen bewirtschaften, partnerschaftlich zusammen.
Ein kurzer Filmbeitrag zeigt dies am Beispiel der in Blankenhain ansässigen Agrarprodukte Rottdorf eG.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der Nitratgehalt im vom WZV Weimar bereitgestellten Trinkwasser liegt durchgängig unter dem Grenzwert gemäß Trinkwasserverordnung, und Pflanzenschutz- sowie Schädlingsbekämpfungsmittel bzw. Abbauprodukte derartiger chemischer Verbindungen sind bislang in unserem Trinkwasser gar nicht nachgewiesen worden. Dies soll natürlich so bleiben: Schließlich wollen wir alle nicht, dass der Trinkwasserpreis wegen Verunreinigung unserer Grundwasserressourcen steigt! Deshalb wird die Zusammenarbeit mit den Landwirten unserer Region fortgesetzt.
Insofern sind pauschale Schuldzuweisungen, die eine ganze Berufs- bzw. Bevölkerungsgruppe treffen, auch hier völlig unangebracht: Natürlich gibt es auch im Bereich der Landwirtschaft Akteure, die geltende gesetzliche Vorschriften missachten – hier sind ggf. strenge Sanktionen erforderlich! Aber viele Landwirte haben so wie Vorstand und Mitarbeiter der Agrarprodukte Rottdorf eG erkannt, dass der Schutz des Grundwassers im Hinblick auf die Sicherung der Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen unabdingbar ist, und sie bekennen sich zu ihrer Verantwortung. Klar muss aber auch sein, dass Landwirtschaft eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ist: Die Bauern müssen vom Ertrag ihrer teils schweren und für uns alle unverzichtbaren Arbeit leben können. Auch deshalb ist es wichtig, den „schwarzen Schafen“, die versuchen, höhere Einnahmen unter Inkaufnahme von Umweltschäden zu erzielen, „auf die Finger zu klopfen“; schließlich gilt es, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der verantwortungsbewusst handelnden Landwirte zu verhindern.
Wasserversorgung und Landwirtschaft
Zum Schutz der Kunden vor gesundheitlichen Risiken ist in der deutschen Trinkwasserverordnung – diese basiert auf der EU-Trinkwasserrichtlinie – ein Nitratgrenzwert (NO3-) von 50 mg je Liter festgesetzt. Trinkwasser muss also weniger als 50 mg/l Nitrat enthalten; bei drohender Nichteinhaltung des Grenzwertes ist es Aufgabe des jeweiligen Wasserversorgers, Abhilfemaßnahmen – ggf. Bau und Betrieb aufwändiger Aufbereitungsanlagen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Wasser – zu treffen. Sehr strenge Grenzwerte gelten auch für Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel inclusive der auch als „Metaboliten“ bezeichneten Abbauprodukte solcher Substanzen. in Summe darf das Trinkwasser maximal 0,00050 mg/l derartiger chemischer Verbindungen enthalten.
Hauptquelle für den Nitrateintrag in das Grundwasser ist die Düngung landwirtschaftlicher Nutzflächen: Werden Gülle, Gärrückstände aus Biogasanlagen, Mist oder mineralischer Dünger in so hohen Mengen auf die Felder ausgebracht, dass die enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen gar nicht aufgenommen werden können, so kommt es zum Eintrag in das Grundwasser: Aus Dünger wird dann ein Wasserschadstoff. Auch Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel werden fast ausschließlich im Bereich der Landwirtschaft eingesetzt.
Für die Gewinnungsanlagen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar sind rechtsverbindliche Trinkwasser-Schutzgebiete festgesetzt. Innerhalb dieser Zonen müssen auch die dort tätigen Landwirte besondere Auflagen einhalten; dazu gehört neben Beschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln auch die Begrenzung der Düngerausbringung. Nach den Bestimmungen des Thüringer Wassergesetzes ist der jeweilige Wasserversorger im Gegenzug verpflichtet, den betroffenen Landwirten Ausgleichszahlungen für Mehraufwendungen und Mindererträge, die sich aus derartigen Einschränkungen ergeben, zu zahlen. Selbstverständlich wird zuvor sorgfältig geprüft, ob die Bewirtschaftungsauflagen auch tatsächlich eingehalten worden sind.
Unabdingbar für den Schutz unserer Wasserressourcen ist aber das von Vertrauen und von Verständnis für die Probleme des jeweils Anderen getragene Zusammenwirken der Beteiligten. Der Wasserversorgungszweckverband Weimar arbeitet deshalb seit seiner Gründung mit den Agrarunternehmen, die landwirtschaftliche Nutzflächen in den Trinkwasserschutzgebieten II seiner Tiefbrunnen bewirtschaften, partnerschaftlich zusammen.
Ein kurzer Filmbeitrag zeigt dies am Beispiel der in Blankenhain ansässigen Agrarprodukte Rottdorf eG.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der Nitratgehalt im vom WZV Weimar bereitgestellten Trinkwasser liegt durchgängig unter dem Grenzwert gemäß Trinkwasserverordnung, und Pflanzenschutz- sowie Schädlingsbekämpfungsmittel bzw. Abbauprodukte derartiger chemischer Verbindungen sind bislang in unserem Trinkwasser gar nicht nachgewiesen worden. Dies soll natürlich so bleiben: Schließlich wollen wir alle nicht, dass der Trinkwasserpreis wegen Verunreinigung unserer Grundwasserressourcen steigt! Deshalb wird die Zusammenarbeit mit den Landwirten unserer Region fortgesetzt.
Insofern sind pauschale Schuldzuweisungen, die eine ganze Berufs- bzw. Bevölkerungsgruppe treffen, auch hier völlig unangebracht: Natürlich gibt es auch im Bereich der Landwirtschaft Akteure, die geltende gesetzliche Vorschriften missachten – hier sind ggf. strenge Sanktionen erforderlich! Aber viele Landwirte haben so wie Vorstand und Mitarbeiter der Agrarprodukte Rottdorf eG erkannt, dass der Schutz des Grundwassers im Hinblick auf die Sicherung der Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen unabdingbar ist, und sie bekennen sich zu ihrer Verantwortung. Klar muss aber auch sein, dass Landwirtschaft eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ist: Die Bauern müssen vom Ertrag ihrer teils schweren und für uns alle unverzichtbaren Arbeit leben können. Auch deshalb ist es wichtig, den „schwarzen Schafen“, die versuchen, höhere Einnahmen unter Inkaufnahme von Umweltschäden zu erzielen, „auf die Finger zu klopfen“; schließlich gilt es, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der verantwortungsbewusst handelnden Landwirte zu verhindern.