Auch zu diesem Jahresbeginn haben einige tausend der insgesamt fast 26.000 Kunden des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar ein ausführliches Ankündigungsschreiben zum bevorstehenden turnusmäßigen Austausch des für ihr Grundstück installierten Wasserzählers erhalten. Warum werden diese Messeinrichtungen alle 6 Jahre ausgewechselt, obwohl doch in vielen Fällen nur relativ wenig Trinkwasser hindurchgeflossen ist? Schließlich kostet der Einbau eines neuen Zählers doch Geld, das sich der Versorgungsbetrieb ja letztendlich über den Wasserpreis „zurückholt“!
Die Antwort ist einfach: Nach den bundesweit geltenden eichrechtlichen Vorschriften endet die Eichgültigkeit von Zählern für kaltes Wasser nach 6 Jahren; bei Warmwasserzählern beträgt diese Frist sogar nur 5 Jahre. Im geschäftlichen Verkehr verwendete Messeinrichtungen müssen aber zwingend geeicht sein. Als „im geschäftlichen Verkehr verwendet“ ist ein Messgerät immer dann anzusehen, wenn der Messwert bzw. das Messergebnis einer Entgeltabrechnung zu Grunde gelegt wird. Betroffen sind also nicht nur die Wasserzähler des WZV Weimar, sondern auch der Betriebskostenabrechnung in Mehrfamilienhäusern dienende Wohnungswasserzähler. Für den Austausch von Wohnungswasserzählern ist allerdings nicht der öffentliche Wasserversorgungsbetrieb, sondern der jeweilige Hauseigentümer verantwortlich.
Was sollten Sie unmittelbar nach Erhalt der Mitteilung tun?
Was sollten Sie unmittelbar nach Erhalt der Mitteilung tun?
Für über 95 % der von uns versorgten Grundstücke sind Hauswasserzähler der Baugröße Qn 2,5 (neue Bezeichnung: Q 3 = 4) installiert. Über derartige Messgeräte können in der Regel Wohnhäuser mit bis zu 30 Wohnungen versorgt werden. Für größere Gebäude sind allerdings Geräte mit höheren möglichen Spitzendurchflüssen erforderlich; eine derartige Notwendigkeit kann wegen höherer Spitzenbedarfswerte insbesondere bei gewerblichen Kunden, bei Landwirtschaftsbetrieben und bei öffentlichen Einrichtungen gegeben sein. Auch im Falle einer kundenseitig gewünschten Löschwasservorhaltung über den Grundstücksanschluss – z. B. Speisung von Sprinkler- oder Wandhydrantenanlagen – müssen „größere“ Zähler installiert werden. Welche Baugröße der z. Zt. für Ihr Grundstück installierte Wasserzähler hat, steht im o. e. Ankündigungsschreiben sowie auf Ihrer letzten Trinkwasserrechnung. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig schriftlich (E-Mail ausreichend, bitte aber Anschrift und Telefonnummer angeben) mit, wenn Sie der Meinung sind, dass die Zählerdimensionierung – z. B. wegen veränderter Nutzung des angeschlossenen Grundstücks – überprüft werden soll; wir veranlassen dann das Erforderliche und bitten Sie ggf. um ergänzende Informationen.
Der „neue“ Zähler wird grundsätzlich an der Stelle, an dem sich bisher das „Altgerät“ befindet, eingebaut. Falls Sie aber z. B. Sanierungs- oder Umbauarbeiten an Ihrem Haus planen und deshalb ggf. eine Veränderung des Zählerplatzes wünschen, so wenden Sie sich bitte schriftlich (E-Mail ausreichend, bitte aber Anschrift und Telefonnummer angeben) an die Abrechnungsstelle des WZV Weimar. Die Information wird nach Vorprüfung an den für die technische Betreuung der Systeme am Standort Ihres Grundstücks verantwortlichen Meisterbereich des WZV Weimar weitergeleitet; unsere dort zuständigen Mitarbeiter beraten Sie dann einzelfallbezogen, bereiten ein Kostenangebot vor und vereinbaren dazu gerne auch einen diesbezüglichen Ortstermin mit Ihnen.
Was ist im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vor- und Nachbereitung der Wechselung besonders zu beachten?
Was ist im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vor- und Nachbereitung der Wechselung besonders zu beachten?
Unsere bei Ihnen vorsprechenden Beauftragten können sich stets mit einem Betriebsausweis legitimieren; in Zweifelsfällen bitten wir Sie, uns anzurufen und sich bezüglich der Berechtigung des Erschienenen zu vergewissern. Bitte beachten Sie, dass unsere Monteure niemals Barzahlungen fordern; ohnehin ist die turnusmäßige Zählerwechselung für den jeweiligen Kunden kostenfrei.
Bitte sorgen Sie dafür, dass sowohl der Zählerplatz selbst als auch die Zuwegung dorthin frei zugänglich sind, damit die Arbeiten zügig ausgeführt werden können. Etwaig in Wasserzählerschächte eingedrungenes Wasser muss von Ihnen vor der Wechselung ausgepumpt bzw. ausgeschöpft werden! Der Monteur liest vor der Wechselung gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Beauftragten sowohl den „Altzähler“ als auch das zu installierende neue Gerät ab und trägt die dabei erfassten Zählerstände in das vorbereitete Wechselprotokoll ein. Dabei werden auch die Zählernummern überprüft und Daten zum Hausanschluss sowie zur Grundstücksnutzung notiert. Bitte prüfen Sie die Korrektheit aller Eintragungen vor der Gegenzeichnung des Protokolls, von dem Ihnen bzw. Ihrem Beauftragten nach erfolgter Unterzeichnung vor Ort eine Durchschrift übergeben wird! Der Monteur soll außerdem ein Foto des Zählerplatzes (Wasserzähler einschließlich der Absperrarmaturen sowie der an- und abgehenden Leitungen) und eine Detailaufnahme des „Altzählers“ anfertigen, diese Bilder dienen der Dokumentation des augenscheinlichen Zustandes der Übergabestelle bzw. des Zählerstandes des Altgerätes.
Bitte sorgen Sie dafür, dass sowohl der Zählerplatz selbst als auch die Zuwegung dorthin frei zugänglich sind, damit die Arbeiten zügig ausgeführt werden können. Etwaig in Wasserzählerschächte eingedrungenes Wasser muss von Ihnen vor der Wechselung ausgepumpt bzw. ausgeschöpft werden! Der Monteur liest vor der Wechselung gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Beauftragten sowohl den „Altzähler“ als auch das zu installierende neue Gerät ab und trägt die dabei erfassten Zählerstände in das vorbereitete Wechselprotokoll ein. Dabei werden auch die Zählernummern überprüft und Daten zum Hausanschluss sowie zur Grundstücksnutzung notiert. Bitte prüfen Sie die Korrektheit aller Eintragungen vor der Gegenzeichnung des Protokolls, von dem Ihnen bzw. Ihrem Beauftragten nach erfolgter Unterzeichnung vor Ort eine Durchschrift übergeben wird! Der Monteur soll außerdem ein Foto des Zählerplatzes (Wasserzähler einschließlich der Absperrarmaturen sowie der an- und abgehenden Leitungen) und eine Detailaufnahme des „Altzählers“ anfertigen, diese Bilder dienen der Dokumentation des augenscheinlichen Zustandes der Übergabestelle bzw. des Zählerstandes des Altgerätes.
Bitte vergleichen Sie den Zählerstand des ausgebauten „Altgerätes“ zeitnahe mit der letzten Wasserrechnung: Im Falle nachträglich aufkommender Zweifel an der Korrektheit der Messung – z. B. unerwartet hohe Differenz zwischen dem im Zuge der Wechselung erfassten Zählerstand einerseits und dem in der letzten Rechnung ausgewiesenen Wert andererseits – haben Sie selbstverständlich Gelegenheit, eine Überprüfung des „Altzählers“ durch die Eichbehörde oder durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle zu verlangen (siehe § 19 der bundesweit geltenden AVBWasserV). Der diesbezügliche Antrag bzw. die schriftliche Information über einen kundenseitig direkt bei einer Prüfstelle gestellten Antrag muss dem WZV Weimar allerdings bis spätestens zwei Wochen nach dem Tag der Zählerwechselung zugegangen sein: Sofern bis dahin kein entsprechendes Schriftstück vorliegt wird das „Altgerät“ verschrottet; eine Prüfung ist dann nicht mehr möglich.
Trotz sorgfältiger Ausführung der Arbeiten kann es in Einzelfällen nach einigen Tagen zu leichten Undichtigkeiten an der Zähleranlage (Tropfen von Verschraubungen) kommen. Zur Vermeidung von Folgeschäden infolge Durchfeuchtung von Fußboden oder Inventar sollten Sie den Zählerplatz zwei bis drei Tage nach Ausführung der Wechselung kontrollieren und im Falle festgestellten Wasseraustritts sofort unseren Bereitschaftsdienst informieren. In einem derartigen Fall wird dann unverzüglich ein Monteur entsandt, der die Dichtungen nachspannt oder erneuert.