Sehr verehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
es liegt im Interesse aller Beteiligten, auch bei der Zählerwechselung gesundheitliche Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Übertragung des Corona-Virus, zu minimieren. Deshalb bitten wir Sie um die Beachtung der nachfolgenden Hinweise:
Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person sind positiv auf das Corona-Virus getestet worden oder stehen als „Kontaktperson“ eines Infizierten bzw. als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet unter amtlich angeordneter Quarantäne oder verspüren grippeähnliche Krankheitssymptome bzw. sind „erkältet“ (Husten/Schnupfen)?
Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person sind positiv auf das Corona-Virus getestet worden oder stehen als „Kontaktperson“ eines Infizierten bzw. als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet unter amtlich angeordneter Quarantäne oder verspüren grippeähnliche Krankheitssymptome bzw. sind „erkältet“ (Husten/Schnupfen)?
Bitte informieren Sie uns vorzugsweise bis zum Vormittag des Vortages des angekündigten Termins unter Nutzung der im Ankündigungsschreiben angegebenen Kontaktmöglichkeiten; wir werden den Termin dann aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt mit einem neuen Terminvorschlag auf Sie zukommen.
Konnten Sie uns nicht vorab kontaktieren, so teilen Sie unserem Monteur bei seinem Eintreffen bei Ihnen bitte mit, dass der Zählerwechsel aus einem der o. g. Gründe derzeit nicht durchgeführt werden kann. Auch dann werden wir Ihnen in einigen Wochen einen neuen Terminvorschlag unterbreiten.
Unser Monteur wird Sie bei seinem Eintreffen zur Sicherheit fragen, ob aktuell einer der o. g. Hinderungsgründe vorliegt. Bitte verstehen Sie dies nicht als Misstrauensbekundung oder als Versuch des „Ausforschens“ Ihrer Lebenssituation – wir möchten vielmehr Risiken so weit wie möglich ausschließen.
Sie gehören aufgrund Ihres Lebensalters oder wegen einer Vorerkrankung zur „Risikogruppe“?
Sie gehören aufgrund Ihres Lebensalters oder wegen einer Vorerkrankung zur „Risikogruppe“?
Bitte bevollmächtigen Sie einen volljährigen Familienangehörigen oder eine andere Person Ihres Vertrauens, unserem Monteur den Zutritt zu gewähren und den Wechselbeleg nach vorheriger Prüfung der Zählerstände und -nummern zu unterschreiben.
Maske und 1,5-m-Mindestabstandsregel
Maske und 1,5-m-Mindestabstandsregel
Unsere Monteure sind angewiesen, bei dienstlichen Kontakten mit Dritten grundsätzlich eine medizinische OP-Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen und die 1,5-m-Mindestabstandsregel zu befolgen sowie die Hygieneregeln (Hände waschen + desinfizieren) zu beachten. Bitte tragen auch Sie im Interesse aller Beteiligten beim Einlass unseres Mitarbeiters und während der Zeit seiner Anwesenheit in Ihrem Haus eine entsprechende Maske und halten auch Sie den gebotenen Abstand.
Unterzeichnung des Zählerwechselbeleges
Unterzeichnung des Zählerwechselbeleges
Im Zählerwechselbeleg werden insbesondere die Gerätenummern des „alten“ und des „neuen“ Messgerätes sowie die aktuellen Zählwerksstände der beiden Geräte dokumentiert; kundenseitig ist die Richtigkeit der Angaben durch Unterzeichnung des Protokolls, von dem er eine Durchschrift erhält, zu bestätigen. Damit auch bei diesem Arbeitsschritt die 1,5-m-Mindestabstandsregel eingehalten werden kann, bitten wir Sie, einen Platz vorzubereiten, an dem unser Monteur Zähler sowie Wechselbeleg zur Prüfung und Unterzeichnung durch Sie ablegen und dann „beiseite treten“ kann; bitte halten Sie einen Kugelschreiber zur kundenseitigen Unterzeichnung des Beleges bereit.
Nach der Unterzeichnung durch Sie legt unser Monteur die für den Kunden bestimmte Wechselbeleg-Durchschrift an diesem Platz ab und verabschiedet sich unter Mitnahme des Original-Beleges und des „Altzählers“.
Schon jetzt danken wir für Ihr Verständnis für das im Interesse der Gesundheit aller Beteiligten Erforderliche.
Bitte berücksichtigen Sie aber, dass sich die allgemeine Situation im Hinblick auf die Corona-Pandemie im Zeitraum zwischen unserer Terminankündigung und dem vorgesehenen Ausführungstermin ändern kann und es eventuell erforderlich wird, die Zählerwechselung auszusetzen. In einem derartigen Fall wird es uns nicht möglich sein, Sie individuell zu benachrichtigen. Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig unter Nutzung unseres Internet-Auftritts.
Sofern Sie einen Dritten mir der Zutrittsgewährung und der Wechselbelegsunterzeichnung bevollmächtigen sollten bitten wir Sie, diese Hinweise an Ihren Vertreter weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ihr Wasserversorgungszweckverband Weimar