DVGW- geprüftes Technisches Sicherheitsmanagement
Über 6.000 Wasserversorgungsbetriebe unterschiedlicher Größe tragen in Deutschland die Verantwortung für eine stabile und qualitätsgerechte Belieferung der in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten ansässigen Kunden mit dem „Lebensmittel Nr. 1“. Die verantwortungsvolle Wahrnehmung dieser Aufgabe erfordert zunächst die Kenntnis sowohl der gesetzlichen Vorschriften als auch der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aber auch die Einhaltung der Bestimmungen, insbesondere die Umsetzung im betrieblichen Alltag, müssen im Hinblick auf Verantwortung, Zuständigkeiten und Kontrolle klar, eindeutig und rechtssicher geregelt sein.
Die im Bereich der Wasserversorgung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik sind im Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) schriftlich dokumentiert. Der DVGW prüft auf Antrag eines Wasserversorgungsbetriebes auch, ob die zu stellenden Anforderungen an Qualifikation und Organisation der technischen Bereiche eingehalten werden und ob eine rechtssichere Aufbau- und Ablauforganisation gewährleistet ist. Im Falle eines positiven Ausgangs dieser Überprüfung erhält der Wasserversorger eine Bestätigungsurkunde „Technisches Sicherheitsmanagement“ (TSM).
Der Wasserversorgungszweckverband Weimar hatte sich dieser TSM-Überprüfung nach mehrjähriger Vorbereitung im Januar 2015 erfolgreich gestellt. Somit stand in 2019 die Wiederholungsüberprüfung an. Am 29. und am 30. Oktober 2019 wurde dieselbe von zwei seitens des DVGW benannten Experten vorgenommen. Im Ergebnis war der Werkleitung schriftlich mitgeteilt worden, dass die Anforderungen seitens des WZV Weimar erfüllt sind. Die offizielle Überreichung der Urkunde durch Herrn Dr. Peter Michalik (damaliger Vorsitzender des Vorstandes Wasser der DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland) und Herrn Dr. Florian G. Reißmann (Geschäftsführer der DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland) fand im Rahmen des 25. Thüringer Wasserkolloquiums am 5. März 2020 in Erfurt statt.
Der WZV Weimar gehört damit zu den weniger als 10 % der deutschen Wasserversorgungsbetriebe, die sich erfolgreich einer TSM-Überprüfung gestellt haben und ist berechtigt, darauf durch Verwendung des oben abgebildeten TSM-Logos in seiner Internet-Präsentation sowie auf Drucksachen hinzuweisen.
Natürlich bedeutet „Technisches Sicherheitsmanagement“ nicht, dass keine Störungen, z. B. Rohrbrüche, mehr auftreten. Unsere Kunden können aber sicher sein, dass auch in problematischen Situationen professionell gehandelt wird und dass alle betrieblichen Abläufe entsprechend organisiert sind.
DVGW- geprüftes Technisches Sicherheitsmanagement
DVGW- geprüftes Technisches Sicherheits-
management
Über 6.000 Wasserversorgungsbetriebe unterschiedlicher Größe tragen in Deutschland die Verantwortung für eine stabile und qualitätsgerechte Belieferung der in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten ansässigen Kunden mit dem „Lebensmittel Nr. 1“. Die verantwortungsvolle Wahrnehmung dieser Aufgabe erfordert zunächst die Kenntnis sowohl der gesetzlichen Vorschriften als auch der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aber auch die Einhaltung der Bestimmungen, insbesondere die Umsetzung im betrieblichen Alltag, müssen im Hinblick auf Verantwortung, Zuständigkeiten und Kontrolle klar, eindeutig und rechtssicher geregelt sein.
Die im Bereich der Wasserversorgung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik sind im Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) schriftlich dokumentiert. Der DVGW prüft auf Antrag eines Wasserversorgungsbetriebes auch, ob die zu stellenden Anforderungen an Qualifikation und Organisation der technischen Bereiche eingehalten werden und ob eine rechtssichere Aufbau- und Ablauforganisation gewährleistet ist. Im Falle eines positiven Ausgangs dieser Überprüfung erhält der Wasserversorger eine Bestätigungsurkunde „Technisches Sicherheitsmanagement“ (TSM).
Der Wasserversorgungszweckverband Weimar hatte sich dieser TSM-Überprüfung nach mehrjähriger Vorbereitung im Januar 2015 erfolgreich gestellt. Somit stand in 2019 die Wiederholungsüberprüfung an. Am 29. und am 30. Oktober 2019 wurde dieselbe von zwei seitens des DVGW benannten Experten vorgenommen. Im Ergebnis war der Werkleitung schriftlich mitgeteilt worden, dass die Anforderungen seitens des WZV Weimar erfüllt sind. Die offizielle Überreichung der Urkunde durch Herrn Dr. Peter Michalik (Vorsitzender des Vorstandes Wasser der DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland) und Herrn Dr. Florian G. Reißmann (Geschäftsführer der DVGW-Landesgruppe Mitteldeutschland) fand im Rahmen des 25. Thüringer Wasserkolloquiums am 5. März 2020 in Erfurt statt.
Der WZV Weimar gehört damit zu den weniger als 10 % der deutschen Wasserversorgungsbetriebe, die sich erfolgreich einer TSM-Überprüfung gestellt haben und ist berechtigt, darauf durch Verwendung des oben abgebildeten TSM-Logos in seiner Internet-Präsentation sowie auf Drucksachen hinzuweisen.
Natürlich bedeutet „Technisches Sicherheitsmanagement“ nicht, dass keine Störungen, z. B. Rohrbrüche, mehr auftreten. Unsere Kunden können aber sicher sein, dass auch in problematischen Situationen professionell gehandelt wird und dass alle betrieblichen Abläufe entsprechend organisiert sind.