Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren
Aufgrund einer Verordnung der Europäischen Union zur Einführung des „SEPA-Verfahrens“ (Single Euro Payments Area – Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) hatten sich die Regularien für den Lastschrift-Einzug vor einigen Jahren geändert: Ab dem 01.02.2014 gelten EU-weit einheitliche Regelungen. Bitte beachten Sie, dass der WZV Weimar keine „formlos“ oder auch unter Verwendung der Ihnen etwaig noch vorliegenden „alten“ Formulare erteilten Einzugsermächtigungen mehr entgegennehmen kann; vielmehr müssen SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigungen zwingend bestimmte Angaben – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, Kenntnisnahme von Erstattungsfristen, innerhalb derer eine Rückbuchung des eingezogenen Betrages verlangt werden kann – enthalten. Bitte verwenden Sie ausschließlich die von uns bereitgestellten Formulare, die Sie mit Ihrer aktuellen Rechnung erhalten oder hier herunterladen können!
Mit Detailfragen zum SEPA-Lastschriftverfahren wenden Sie sich bitte an den Kundenberater Ihres kontoführenden Kreditinstituts
SEPA-Basislastschriftmandat
Als Trinkwasserkunde des WZV Weimar möchten Sie zukünftig aller Mühen und Probleme im Hinblick auf den Zahlungsverkehr enthoben sein und uns deshalb eine – übrigens jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufliche – Einzugsermächtigung erteilen? Auch Rücküberweisungen von im Zuge der Jahresabrechnung entstehenden Guthaben erfolgen dann automatisch! Bitte laden Sie das benötigte Formblatt hier herunter (Link in der Überschrift) und drucken Sie es aus; den entsprechenden Link finden Sie in der Überschrift. Das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Dokument wollen Sie uns dann bitte auf dem Postweg oder aber per E-Mail (Formular als Scan- oder als Foto-Anhang) bzw. per Fax übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Erstattungsfrist, innerhalb derer Sie von Ihrem kontoführenden Kreditinstitut eine Rückbelastung verlangen können, nach den EU-weit geltenden Regelungen zum SEPA-Verfahren bei Basislastschriftmandaten 8 Wochen (früher aufgrund nationaler Vorschriften 6 Wochen) beträgt.
Einzugsermäch-
tigung im Last-
schriftverfahren
Aufgrund einer Verordnung der Europäischen Union zur Einführung des „SEPA-Verfahrens“ (Single Euro Payments Area – Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) hatten sich die Regularien für den Lastschrift-Einzug vor einigen Jahren geändert: Ab dem 01.02.2014 gelten EU-weit einheitliche Regelungen. Bitte beachten Sie, dass der WZV Weimar keine „formlos“ oder auch unter Verwendung der Ihnen etwaig noch vorliegenden „alten“ Formulare erteilten Einzugsermächtigungen mehr entgegennehmen kann; vielmehr müssen SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigungen zwingend bestimmte Angaben – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, Kenntnisnahme von Erstattungsfristen, innerhalb derer eine Rückbuchung des eingezogenen Betrages verlangt werden kann – enthalten. Bitte verwenden Sie ausschließlich die von uns bereitgestellten Formulare, die Sie mit Ihrer aktuellen Rechnung erhalten oder hier herunterladen können!
Mit Detailfragen zum SEPA-Lastschriftverfahren wenden Sie sich bitte an den Kundenberater Ihres kontoführenden Kreditinstituts
SEPA-Basislastschrift-
mandat
Als Trinkwasserkunde des WZV Weimar möchten Sie zukünftig aller Mühen und Probleme im Hinblick auf den Zahlungsverkehr enthoben sein und uns deshalb eine – übrigens jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufliche – Einzugsermächtigung erteilen? Auch Rücküberweisungen von im Zuge der Jahresabrechnung entstehenden Guthaben erfolgen dann automatisch! Bitte laden Sie das benötigte Formblatt hier herunter (Link in der Überschrift) und drucken Sie es aus; den entsprechenden Link finden Sie in der Überschrift. Das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Dokument wollen Sie uns dann bitte auf dem Postweg oder aber per E-Mail (Formular als Scan- oder als Foto-Anhang) bzw. per Fax übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Erstattungsfrist, innerhalb derer Sie von Ihrem kontoführenden Kreditinstitut eine Rückbelastung verlangen können, nach den EU-weit geltenden Regelungen zum SEPA-Verfahren bei Basislastschriftmandaten 8 Wochen (früher aufgrund nationaler Vorschriften 6 Wochen) beträgt.