Die Zählerstandserfassung erfolgt zum Zweck der Jahresverbrauchsabrechnung jährlich nur im Zeitraum Ende November bis Anfang Januar. In dieser Zeit ist auch unser Online-Portal zugänglich.

Sie haben vom Wasserversorgungszweckverband Weimar (WZV Weimar) eine Ablesekarte zur Selbstablesung Ihres Wasserzählers erhalten? Dann übermitteln Sie uns den Zählerstand über unsere Internetseite oder mittels Ablesekarte per Post. Bitte beachten Sie die auf der Ablesekarte angegebene Rücksendefrist. Es erfolgt eine maschinelle Verarbeitung der Zählerstände. Aus diesem Grund können keine Daten per Telefon, Fax oder E-Mail angenommen werden. Nutzen Sie ausschließlich die angegebenen Übermittlungswege.

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass seit diesem Jahr keine Ableser mehr unterwegs sind, um die Übergabe-Wasserzähler bei Ihnen abzulesen. Mit der Änderung der Ergänzenden Bestimmungen des WZV Weimar ab 01.04.2023 ist die Selbstablesung der Wasserzähler, welcher eine Vielzahl unserer Kunden bereits in den vergangenen Jahren nachgekommen sind, verpflichtend. Es ist also erforderlich, dass Sie die Selbstablesung vornehmen und uns mitteilen.

Zählerstände von „Gartenwasserzählern“ melden Sie bitte an Ihren zuständigen Abwasserentsorger.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Ihr Wasserversorgungszweckverband Weimar

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