Preise
Der WZV Weimar macht insbesondere aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität von den in der bundesweit geltenden „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ enthaltenen Ermächtigungen, bestimmte Erstattungsforderungen auf der Grundlage von Pauschalsätzen geltend zu machen, Gebrauch. Diese Verfahrensweise hat sich bewährt.
Mit Blick auf die aktuell drastisch gestiegenen Preise für Tief- und Straßenbauarbeiten bestand dringender Handlungsbedarf. Der WZV Weimar hat dabei keinerlei Möglichkeiten, diese von ihm gar nicht beeinflussbaren Kostensteigerungen externer Bauleistungen anders als durch durch Anpassung der pauschalen Erstattungssätze „Hausanschlusskosten“ zu kompensieren.
Die bis einschließlich 2023 gültigen pauschalen Erstattungsforderungen für Hausanschlusskosten (Ziffer 2.1 des Preisverzeichnisses) und die sonstigen Pauschalen (Ziffer 3 des Preisverzeichnisses) waren seit 2021 nicht verändert worden. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die Pauschalen für die Erneuerung von Altanschlüsse (Ziffer 2.1 des Preisverzeichnisses) neu kalkuliert.
Die seit 2016 geltenden Preise für die Vorhaltung und die Lieferung von Trinkwasser (Ziffer 1 des Preisverzeichnisses) bleiben unverändert!
Das für den Zeitraum bis 31.12.2023 geltende Preisverzeichnis finden Sie hier:
Ab dem Zeitraum 01.01.2024 geltende Preisverzeichnis finden Sie hier:
Preise
Der WZV Weimar macht insbesondere aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität von den in der bundesweit geltenden „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ enthaltenen Ermächtigungen, bestimmte Erstattungsforderungen auf der Grundlage von Pauschalsätzen geltend zu machen, Gebrauch. Diese Verfahrensweise hat sich bewährt.
Mit Blick auf die aktuell drastisch gestiegenen Preise für Tief- und Straßenbauarbeiten bestand dringender Handlungsbedarf. Der WZV Weimar hat dabei keinerlei Möglichkeiten, diese von ihm gar nicht beeinflussbaren Kostensteigerungen externer Bauleistungen anders als durch durch Anpassung der pauschalen Erstattungssätze „Hausanschlusskosten“ zu kompensieren.
Die bis einschließlich 2023 gültigen pauschalen Erstattungsforderungen für Hausanschlusskosten (Ziffer 2.1 des Preisverzeichnisses) und die sonstigen Pauschalen (Ziffer 3 des Preisverzeichnisses) waren seit 2021 nicht verändert worden. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die Pauschalen für die Erneuerung von Altanschlüsse (Ziffer 2.1 des Preisverzeichnisses) neu kalkuliert.
Die seit 2016 geltenden Preise für die Vorhaltung und die Lieferung von Trinkwasser (Ziffer 1 des Preisverzeichnisses) bleiben unverändert!
Das für den Zeitraum bis 31.12.2023 geltende Preisverzeichnis finden Sie hier:
Ab dem Zeitraum 01.01.2024 geltende Preisverzeichnis finden Sie hier: