Preisverzeichnis des Wasserversorgungszweckverbands Weimar ab 01/2025

(gültig ab 01.01.2025 für alle ab diesem Tag erbrachten Lieferungen und Leistungen)
– öffentlich bekannt gemacht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2024 vom 23.12.2024 –

1. Grund- und Mengenpreise für die Vorhaltung und Lieferung von Trinkwasser an Tarifkunden

  • Der verbrauchsabhängige Mengenpreis beträgt netto 1,89 €/m3, brutto 2,0223 €/m3 (incl. 7 % MwSt.).
  • Die zählergrößenabhängigen Grundpreise sind in folgender Übersicht dargestellt:
1234
Zählergröße
Nenndurchfluss Qn nach EWG 75/33Dauerdurchfluss Q3 nach MID 2004/22/EGGrundpreis netto €/MonatGrundpreis brutto (incl. 7% MWSt.) €/Monat
bis 2,5bis 417,0018,19
610119,00127,33
1016221,00236,47
1525374,00400,18
40631.020,001.091,40
601001.649,001.764,43
1502504.199,00 4.492,93
  • Haupt- und Nebenzähler von Verbundwasserzählern werden als separate Zähler nach den obenstehenden Preisregelungen behandelt.
  • Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt tagesbezogen als 1/365 des 12fachen Monatssatzes.
  • Der Zählerstandrohr-Grundpreis beträgt netto 8,00 €/Kalendertag, brutto 8,56 €/Kalendertag (incl. 7 % MWSt.) .
  • Bei der Abrechnung werden zunächst alle Netto-Teilbeträge errechnet und sodann addiert. Ab­schließend erfolgt die Hinzurechnung der Mehrwertsteuer.

2. Hausanschlusskostenerstattung

2.1 Pauschalen für die Herstellung von Neuanschlüssen (§ 10 Abs. 4 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.2. der „Ergänzenden Bestimmungen…“)

  • Grundbetrag: netto 2.590,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 2.771,30 Euro/Anschluss
  • Rohrgraben (offene Bauweise) oder Rohrkanal (unterirdischer Vortrieb): netto 228,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 243,96 Euro/lfd. Meter
  • Oberflächenaufbruch (befestigte Oberflächen): netto 33,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl.7 % MWSt.) somit 35,31 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Oberflächenwiederherstellung (befestigte Oberflächen): netto 165,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 176,55 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Wanddurchführung: netto 550,00 €/Stück, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 588,50 €/Stück
  • Rohrverlegung (Schutz- und Medienrohr): netto 13,75 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 14,71 Euro/lfd. Meter

2.2 Pauschalen für die Erneuerung der nichtöffentlichen Abschnitte von „Altanschlüssen“ (§ 10 Abs. 3 und Abs. 6 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“)

  • Grundbetrag: netto 280,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 299,60 Euro/Anschluss
  • Die Pauschalen für Rohrgraben/Rohrkanal, Oberflächenaufbruch (befestigte Flächen), Oberflächenwiederherstellung (befestigte Flächen), Wanddurchführung und Rohrverlegung entsprechen den entsprechenden Pauschalen gemäß 2.1.

3. Sonstige Pauschalpreise

  • Kostenpauschale bei Vernachlässigung der Mitteilungspflicht (§ 2 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 1.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 60,00 Euro/Vorfall
  • Pauschale für die Absperrung bzw. die Wiederinbetriebsetzung (§ 13 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 50,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 53,50 Euro/Handlung
  • Pauschale für vergebliche Wege (§ 13 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 72,00 Euro/vergeblicher Weg
  • Pauschale für die Beschädigung der Messeinrichtungen (§ 18 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 10.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) bei Ausführung der Arbeiten zur Wechselung
    • während der Regelarbeitszeit:
    • netto 124,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 132,68 Euro/Hauswasserzähler
    • an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • netto 150,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 160,50 Euro/Hauswasserzähler
    • an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • netto 165,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 176,55 Euro/Hauswasserzähler
    • an gesetzlichen Feiertagen:
    • netto 195,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 208,65 Euro/Hauswasserzähler
  • Kostenpauschale für Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Nutzung von Fremdstandrohren (§ 22 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 180,00 Euro/Maßnahme
  • pauschaler Verzugsschaden aus Inkassogang (§ 27 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):  49,00 Euro/Vorgang
  • pauschale Mahnkosten (§ 27 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 5,80 Euro/Mahnung
  • Pauschale für die Erstellung einer Rechnungskorrektur in Folge eines nichtgemeldeten Zählerstandes oder der Übermittlung eines falschen Zählerstandes (§ 20 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. und 12.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 20,00 Euro/Vorgang
  • Pauschale für die Erstellung einer Zwischenabrechnung abweichend vom Abrechnungszeitraum (§ 24 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 10,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 19 % MWSt.) somit 11,90 Euro/Vorgang
  • Pauschale für die Einstellung der Versorgung (§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
    • 50,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • 60,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • 70,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
    • 120,00 Euro/Sperrvorgang
  • Pauschale für die beantragte Wiederaufnahme der Versorgung (§ 33 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“): Es gelten die für die Versorgungseinstellung festgesetzten Pauschalen als Nettosätze; hinzu kommt jedoch die Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlich bestimmten Höhe von derzeit 7 %. Es gelten somit folgende Pauschalen:
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
    • netto 50,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 53,50 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • netto 60,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 64,20 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • netto 70,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 74,90 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
    • netto 120,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 128,40 Euro/Entsperrung

Weimar, 04.12.2024

Wasserversorgungszweckverband Weimar

Peter Kleine
Verbandsvorsitzender

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar hatte am 04.12.2024 mit Beschluss Nr. 07/2024/VV beschlossen, dass eine Änderung der Grund- und Mengenpreise für die Vorhaltung und Lieferung von Trinkwasser an Tarifkunden (Pkt. 1 des Preisverzeichnisses) ab 01.01.2025 vorgenommen wird.

Gleichzeitig wurde der Verbandsvorsitzende beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung des kompletten Preis­verzeichnisses in seiner geänderten Form zu veranlassen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52 vom 23.12.2024.

Preisverzeichnis des Wasserversorgungs- zweckverbands Weimar ab 01/2025

(gültig ab 01.01.2025 für alle ab diesem Tag erbrachten Lieferungen und Leistungen)
– öffentlich bekannt gemacht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2024 vom 23.12.2024 –

1. Grund- und Mengenpreise für die Vorhaltung und Lieferung von Trinkwasser an Tarifkunden

  • Der verbrauchsabhängige Mengenpreis beträgt netto 1,89 €/m3, brutto 2,0223 €/m3 (incl. 7 % MwSt.).
  • Die zählergrößenabhängigen Grundpreise sind in folgender Übersicht dargestellt:
Nenndurchfluss Qn nach EWG 75/33Dauerdurchfluss Q3 nach MID 2004/22/EGGrundpreis netto €/MonatGrundpreis brutto (incl. 7% MWSt.) €/Monat
bis 2,5bis 417,0018,19
610119,00127,33
1016221,00236,47
1525374,00400,18
40631020,001091,40
601001649,001764,43
1502504199,004492,93
  • Haupt- und Nebenzähler von Verbundwasserzählern werden als separate Zähler nach den obenstehenden Preisregelungen behandelt.
  • Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt tagesbezogen als 1/365 des 12fachen Monatssatzes.
  • Der Zählerstandrohr-Grundpreis beträgt netto 8,00 €/Kalendertag, brutto 8,56 €/Kalendertag (incl. 7 % MWSt.) .
  • Bei der Abrechnung werden zunächst alle Netto-Teilbeträge errechnet und sodann addiert. Ab­schließend erfolgt die Hinzurechnung der Mehrwertsteuer.

2. Hausanschlusskostenerstattung

2.1 Pauschalen für die Herstellung von Neuanschlüssen (§ 10 Abs. 4 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.2. der „Ergänzenden Bestimmungen…“)

  • Grundbetrag: netto 2.590,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 2.771,30 Euro/Anschluss
  • Rohrgraben (offene Bauweise) oder Rohrkanal (unterirdischer Vortrieb): netto 228,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 243,96 Euro/lfd. Meter
  • Oberflächenaufbruch (befestigte Oberflächen): netto 33,00 Euro/lfd. Meter Trassen-länge, brutto (incl.7 % MWSt.) somit 35,31 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Oberflächenwiederherstellung (befestigte Oberflächen): netto 165,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 176,55 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Wanddurchführung: netto 550,00 €/Stück, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 588,50 €/Stück
  • Rohrverlegung (Schutz- und Medienrohr): netto 13,75 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 14,71 Euro/lfd. Meter

2.2 Pauschalen für die Erneuerung der nichtöffentlichen Abschnitte von „Altanschlüssen“ (§ 10 Abs. 3 und Abs. 6 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“)

  • Grundbetrag: netto 280,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 299,60 Euro/Anschluss
  • Die Pauschalen für Rohrgraben/Rohrkanal, Oberflächenaufbruch (befestigte Flächen), Oberflächenwiederherstellung (befestigte Flächen), Wanddurchführung und Rohrverlegung entsprechen den entsprechenden Pauschalen gemäß 2.1.

3. Sonstige Pauschalpreise

  • Kostenpauschale bei Vernachlässigung der Mitteilungspflicht (§ 2 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 1.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 60,00 Euro/Vorfall
  • Pauschale für die Absperrung bzw. die Wiederinbetriebsetzung (§ 13 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 50,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 53,50 Euro/Handlung
  • Pauschale für vergebliche Wege (§ 13 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 72,00 Euro/vergeblicher Weg
  • Pauschale für die Beschädigung der Messeinrichtungen (§ 18 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 10.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) bei Ausführung der Arbeiten zur Wechselung
    • während der Regelarbeitszeit:
    • netto 124,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 132,68 Euro/Hauswasserzähler
    • an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • netto 150,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 160,50 Euro/Hauswasserzähler
    • an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • netto 165,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 176,55 Euro/Hauswasserzähler
    • an gesetzlichen Feiertagen:
    • netto 195,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 208,65 Euro/Hauswasserzähler
  • Kostenpauschale für Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Nutzung von Fremdstandrohren (§ 22 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 180,00 Euro/Maßnahme
  • pauschaler Verzugsschaden aus Inkassogang (§ 27 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):  49,00 Euro/Vorgang
  • pauschale Mahnkosten (§ 27 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 5,80 Euro/Mahnung
  • Pauschale für die Erstellung einer Rechnungskorrektur in Folge eines nichtgemeldeten Zählerstandes oder der Übermittlung eines falschen Zählerstandes (§ 20 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. und 12.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 20,00 Euro/Vorgang
  • Pauschale für die Erstellung einer Zwischenabrechnung abweichend vom Abrechnungszeitraum (§ 24 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 10,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 19 % MWSt.) somit 11,90 Euro/Vorgang
  • Pauschale für die Einstellung der Versorgung (§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
    • 50,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • 60,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • 70,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
    • 120,00 Euro/Sperrvorgang
  • Pauschale für die beantragte Wiederaufnahme der Versorgung (§ 33 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“): Es gelten die für die Versorgungseinstellung festgesetzten Pauschalen als Nettosätze; hinzu kommt jedoch die Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlich bestimmten Höhe von derzeit 7 %. Es gelten somit folgende Pauschalen:
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
    • netto 50,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 53,50 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • netto 60,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 64,20 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • netto 70,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 74,90 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
    • netto 120,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 128,40 Euro/Entsperrung

Weimar, 04.12.2024

Wasserversorgungszweckverband Weimar

Peter Kleine
Verbandsvorsitzender

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar hatte am 04.12.2024 mit Beschluss Nr. 07/2024/VV beschlossen, dass eine Änderung der Grund- und Mengenpreise für die Vorhaltung und Lieferung von Trinkwasser an Tarifkunden (Pkt. 1 des Preisverzeichnisses) ab 01.01.2025 vorgenommen wird.

Gleichzeitig wurde der Verbandsvorsitzende beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung des kompletten Preis­verzeichnisses in seiner geänderten Form zu veranlassen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52 vom 23.12.2024.

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