Preisverzeichnis des Wasserversorgungszweckverbands Weimar in 2024

(gültig zwischen 01.01.2024 und 31.12.2024 für alle in diesem Zeitraum erbrachten Lieferungen und Leistungen)
– öffentlich bekannt gemacht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2023 vom 27.12.2023 –

1. Mengen-, Grund- und Servicepreise für die Vorhaltung und Lieferung von Trinkwasser an Tarifkunden

  • Der Mengenpreis beträgt netto 1,54 €/m³, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 1,6478 €/m³.
  • Die zählergrößenabhängigen Grundpreise gemäß Tabelle gelten bei „Nullbezug“ als Basisgrundpreise. Sie erhöhen sich pro Kubikmeter Trinkwasser-Jahresbezug (siehe Fußnoten).
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Nenndurchfluss Qn nach EWG 75/33Dauerdurchfluss Q3 nach MID 2004/22/EGBasisgrundpreis netto €/MonatBasisgrundpreis brutto (incl. 7% MWSt.) €/Monat
Zählergröße
bis 2,5bis 412,00 *)12,8400 *)
610106,50 *)113,9550 *)
1016201,00 *)215,0700 *)
1525342,75 **)377,7425 **)
4063941,25 **)1.007,1375 **)
601001524,00 ***)1630,6800 ***)
1502503886,004158,0200

*) Die Basisgrundpreise

  • für Hauswasserzähler der Baugrößen bis einschließlich Qn 2,5 (nach EWG 75/33) bzw. bis einschließlich Q3 = 4 (nach MID 2004/22/EG),
  • für Hauswasserzähler der Baugröße Qn 6 (nach EWG 75/33) bzw. bis Q3 = 10 (nach MID 2004/22/EG) und
  • für Hauswasserzähler der Baugröße Qn 10 (nach EWG 75/33) bzw. bis Q3 = 16 (nach MID 2004/22/EG)

gelten, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Die Basisgrundpreise erhöhen sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,02 €/Monat (brutto 0,0214 €/Monat).

**) Die Basisgrundpreise

  • für Großwasserzähler der Baugröße Qn 15 (nach EWG 75/33) bzw. Q3 = 25 (nach MID 2004/22/EG) und
  • für Großwasserzähler der Baugröße Qn 40 (nach EWG 75/33) bzw. Q3 = 63 (nach MID 2004/22/EG)

gelten, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Die Basisgrundpreise erhöhen sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,01 €/Monat (brutto 0,0107 €/Monat).

***) Der Basisgrundpreis für Großwasserzähler der Baugröße Qn 60 (nach EWG 75/33) bzw. Q3 = 100 (nach MID 2004/22/EG) gilt, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Der Basisgrundpreis erhöht sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,0050 €/Monat (brutto 0,00535 €/Monat).

  • Sofern der sich unter Zugrundelegung der tatsächlichen Zählerbaugröße und des tatsächlichen Trinkwasserbezuges ergebende Grundpreis höher ist als der Grundpreis, der sich unter Zugrundelegung einer größeren Zählerbaugröße und des tatsächlichen Trinkwasserbezuges ergeben würde, so wird der niedrigere der beiden Beträge in Rechnung gestellt.
  • Der Servicepreis beträgt unabhängig von der Zählergröße und von der Trinkwasserbezugsmenge netto 1,34 €/Monat, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 1,4338 €/Monat.
  • Haupt- und Nebenzähler von Verbundwasserzählern werden als separate Zähler nach den obenstehenden Preisregelungen behandelt.
  • Die Abrechnung von Grund- und Servicepreis erfolgt tagesbezogen als 1/365 des 12fachen Monatssatzes.
  • Der für die Ermittlung des bezugsmengenabhängigen Grundpreis-Zuschlages maßgebliche Trinkwasser-Jahresbezug ist die Bezugsmenge, die sich durch Multiplikation des für die betreffende Abrechnungsperiode ermittelten mittleren Tagesbezuges mit dem Faktor 365 ergibt.
  • Der Zählerstandrohr-Grundpreis beträgt netto 6,00 €/Kalendertag, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 6,42 €/Kalendertag.
  • Bei der Abrechnung werden zunächst alle Netto-Teilbeträge errechnet und sodann addiert. Abschließend erfolgt die Hinzurechnung der unter Zugrundelegung dieser Nettosumme ermittelten Mehrwertsteuer.

2. Hausanschlusskostenerstattung

2.1 Pauschalen für die Herstellung von Neuanschlüssen (§ 10 Abs. 4 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.2. der „Ergänzenden Bestimmungen…“)

  • Grundbetrag: netto 2.590,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 2.771,30 Euro/Anschluss
  • Rohrgraben (offene Bauweise) oder Rohrkanal (unterirdischer Vortrieb): netto 228,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 243,96 Euro/lfd. Meter
  • Oberflächenaufbruch (befestigte Oberflächen): netto 33,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl.7 % MWSt.) somit 35,31 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Oberflächenwiederherstellung (befestigte Oberflächen): netto 165,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 176,55 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Wanddurchführung: netto 550,00 €/Stück, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 588,50 €/Stück
  • Rohrverlegung (Schutz- und Medienrohr): netto 13,75 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 14,71 Euro/lfd. Meter

2.2 Pauschalen für die Erneuerung der nichtöffentlichen Abschnitte von „Altanschlüssen“ (§ 10 Abs. 3 und Abs. 6 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“)

  • Grundbetrag: netto 280,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 299,60 Euro/Anschluss
  • Die Pauschalen für Rohrgraben/Rohrkanal, Oberflächenaufbruch (befestigte Flächen), Oberflächenwiederherstellung (befestigte Flächen), Wanddurchführung und Rohrverlegung entsprechen den entsprechenden Pauschalen gemäß 2.1.

3. Sonstige Pauschalpreise

  • Kostenpauschale bei Vernachlässigung der Mitteilungspflicht (§ 2 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 1.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 60,00 Euro/Vorfall
  • Pauschale für die Absperrung bzw. die Wiederinbetriebsetzung (§ 13 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 50,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 53,50 Euro/Handlung
  • Pauschale für vergebliche Wege (§ 13 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 72,00 Euro/vergeblicher Weg
  • Pauschale für die Beschädigung der Messeinrichtungen (§ 18 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 10.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) bei Ausführung der Arbeiten zur Wechselung
    • während der Regelarbeitszeit:
    • netto 124,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 132,68 Euro/Hauswasserzähler
    • an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • netto 150,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 160,50 Euro/Hauswasserzähler
    • an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • netto 165,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 176,55 Euro/Hauswasserzähler
    • an gesetzlichen Feiertagen:
    • netto 195,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 208,65 Euro/Hauswasserzähler
  • Kostenpauschale für Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Nutzung von Fremdstandrohren (§ 22 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 180,00 Euro/Maßnahme
  • pauschaler Verzugsschaden aus Inkassogang (§ 27 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):  49,00 Euro/Vorgang
  • pauschale Mahnkosten (§ 27 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 5,80 Euro/Mahnung
  • Pauschale für die Erstellung einer Rechnungskorrektur in Folge eines nichtgemeldeten Zählerstandes oder der Übermittlung eines falschen Zählerstandes (§ 20 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. und 12.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 20,00 Euro/Vorgang
  • Pauschale für die Erstellung einer Zwischenabrechnung abweichend vom Abrechnungszeitraum (§ 24 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 10,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 19 % MWSt.) somit 11,90 Euro/Vorgang
  • Pauschale für die Einstellung der Versorgung (§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
    • 50,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • 60,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • 70,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
    • 120,00 Euro/Sperrvorgang
  • Pauschale für die beantragte Wiederaufnahme der Versorgung (§ 33 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“): Es gelten die für die Versorgungseinstellung festgesetzten Pauschalen als Nettosätze; hinzu kommt jedoch die Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlich bestimmten Höhe von derzeit 7 %. Es gelten somit folgende Pauschalen:
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
    • netto 50,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 53,50 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • netto 60,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 64,20 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • netto 70,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 74,90 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
    • netto 120,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 128,40 Euro/Entsperrung

Weimar, 13.12.2023

Wasserversorgungszweckverband Weimar

Peter Kleine
Verbandsvorsitzender

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar hatte am 13.12.2023 mit Beschluss Nr. 08/2023/VV beschlossen, das Preisverzeichnis des WZV Weimar hinsichtlich der Pauschalen für die Herstellung von Hausanschlüssen (Ziffer 2 des Preisverzeichnisses) sowie die sonstigen Pauschalpreise (Ziffer 3 des Preisverzeichnisses mit Wirkung ab 01.01.2024 zu ändern und gleichzeitig den Verbandsvorsitzenden beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung des kompletten Preisverzeichnisses in seiner geänderten Form zu veranlassen. Diese öffentliche Bekanntmachung war im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52 vom 27.12.2023 erfolgt.

Preisverzeichnis des Wasserversorgungs- zweckverbands Weimar in 2024

(gültig zwischen 01.01.2024 und 31.12.2024 für alle in diesem Zeitraum erbrachten Lieferungen und Leistungen)
– öffentlich bekannt gemacht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2023 vom 27.12.2023 –

1. Mengen-, Grund- und Servicepreise für die Vorhaltung und Lieferung von Trinkwasser an Tarifkunden

  • Der Mengenpreis beträgt netto 1,54 €/m³, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 1,6478 €/m³.
  • Die zählergrößenabhängigen Grundpreise gemäß Tabelle gelten bei „Nullbezug“ als Basisgrundpreise. Sie erhöhen sich pro Kubikmeter Trinkwasser-Jahresbezug (siehe Fußnoten).
Nenndurchfluss Qn nach EWG 75/33Dauerdurchfluss Q3 nach MID 2004/22/EGBasisgrundpreis netto €/MonatBasisgrundpreis brutto (incl. 7% MWSt.) €/Monat
bis 2,5bis 412,00 *)12,8400 *)
610106,50 *)113,9550 *)
1016201,00 *)215,0700 *)
1525342,75 **)377,7425 **)
4063941,25 **)1.007,1375 **)
601001524,00 ***)1630,6800 ***)
1502503886,004158,0200

*) Die Basisgrundpreise

  • für Hauswasserzähler der Baugrößen bis einschließlich Qn 2,5 (nach EWG 75/33) bzw. bis einschließlich Q3 = 4 (nach MID 2004/22/EG),
  • für Hauswasserzähler der Baugröße Qn 6 (nach EWG 75/33) bzw. bis Q3 = 10 (nach MID 2004/22/EG) und
  • für Hauswasserzähler der Baugröße Qn 10 (nach EWG 75/33) bzw. bis Q3 = 16 (nach MID 2004/22/EG)

gelten, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Die Basisgrundpreise erhöhen sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,02 €/Monat (brutto 0,0214 €/Monat).

**) Die Basisgrundpreise

  • für Großwasserzähler der Baugröße Qn 15 (nach EWG 75/33) bzw. Q3 = 25 (nach MID 2004/22/EG) und
  • für Großwasserzähler der Baugröße Qn 40 (nach EWG 75/33) bzw. Q3 = 63 (nach MID 2004/22/EG)

gelten, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Die Basisgrundpreise erhöhen sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,01 €/Monat (brutto 0,0107 €/Monat).

***) Der Basisgrundpreis für Großwasserzähler der Baugröße Qn 60 (nach EWG 75/33) bzw. Q3 = 100 (nach MID 2004/22/EG) gilt, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Der Basisgrundpreis erhöht sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,0050 €/Monat (brutto 0,00535 €/Monat).

  • Sofern der sich unter Zugrundelegung der tatsächlichen Zählerbaugröße und des tatsächlichen Trinkwasserbezuges ergebende Grundpreis höher ist als der Grundpreis, der sich unter Zugrundelegung einer größeren Zählerbaugröße und des tatsächlichen Trinkwasserbezuges ergeben würde, so wird der niedrigere der beiden Beträge in Rechnung gestellt.
  • Der Servicepreis beträgt unabhängig von der Zählergröße und von der Trinkwasserbezugsmenge netto 1,34 €/Monat, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 1,4338 €/Monat.
  • Haupt- und Nebenzähler von Verbundwasserzählern werden als separate Zähler nach den obenstehenden Preisregelungen behandelt.
  • Die Abrechnung von Grund- und Servicepreis erfolgt tagesbezogen als 1/365 des 12fachen Monatssatzes.
  • Der für die Ermittlung des bezugsmengenabhängigen Grundpreis-Zuschlages maßgebliche Trinkwasser-Jahresbezug ist die Bezugsmenge, die sich durch Multiplikation des für die betreffende Abrechnungsperiode ermittelten mittleren Tagesbezuges mit dem Faktor 365 ergibt.
  • Der Zählerstandrohr-Grundpreis beträgt netto 6,00 €/Kalendertag, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 6,42 €/Kalendertag.
  • Bei der Abrechnung werden zunächst alle Netto-Teilbeträge errechnet und sodann addiert. Abschließend erfolgt die Hinzurechnung der unter Zugrundelegung dieser Nettosumme ermittelten Mehrwertsteuer.

2. Hausanschlusskostenerstattung

2.1 Pauschalen für die Herstellung von Neuanschlüssen (§ 10 Abs. 4 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.2. der „Ergänzenden Bestimmungen…“)

  • Grundbetrag: netto 2.590,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 2.771,30 Euro/Anschluss
  • Rohrgraben (offene Bauweise) oder Rohrkanal (unterirdischer Vortrieb): netto 228,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 243,96 Euro/lfd. Meter
  • Oberflächenaufbruch (befestigte Oberflächen): netto 33,00 Euro/lfd. Meter Trassen-länge, brutto (incl.7 % MWSt.) somit 35,31 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Oberflächenwiederherstellung (befestigte Oberflächen): netto 165,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 176,55 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Wanddurchführung: netto 550,00 €/Stück, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 588,50 €/Stück
  • Rohrverlegung (Schutz- und Medienrohr): netto 13,75 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 14,71 Euro/lfd. Meter

2.2 Pauschalen für die Erneuerung der nichtöffentlichen Abschnitte von „Altanschlüssen“ (§ 10 Abs. 3 und Abs. 6 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“)

  • Grundbetrag: netto 280,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 299,60 Euro/Anschluss
  • Die Pauschalen für Rohrgraben/Rohrkanal, Oberflächenaufbruch (befestigte Flächen), Oberflächenwiederherstellung (befestigte Flächen), Wanddurchführung und Rohrverlegung entsprechen den entsprechenden Pauschalen gemäß 2.1.

3. Sonstige Pauschalpreise

  • Kostenpauschale bei Vernachlässigung der Mitteilungspflicht (§ 2 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 1.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 60,00 Euro/Vorfall
  • Pauschale für die Absperrung bzw. die Wiederinbetriebsetzung (§ 13 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 50,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 53,50 Euro/Handlung
  • Pauschale für vergebliche Wege (§ 13 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 72,00 Euro/vergeblicher Weg
  • Pauschale für die Beschädigung der Messeinrichtungen (§ 18 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 10.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) bei Ausführung der Arbeiten zur Wechselung
    • während der Regelarbeitszeit:
    • netto 124,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 132,68 Euro/Hauswasserzähler
    • an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • netto 150,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 160,50 Euro/Hauswasserzähler
    • an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • netto 165,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 176,55 Euro/Hauswasserzähler
    • an gesetzlichen Feiertagen:
    • netto 195,00 Euro/Hauswasserzähler,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 208,65 Euro/Hauswasserzähler
  • Kostenpauschale für Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Nutzung von Fremdstandrohren (§ 22 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 180,00 Euro/Maßnahme
  • pauschaler Verzugsschaden aus Inkassogang (§ 27 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):  49,00 Euro/Vorgang
  • pauschale Mahnkosten (§ 27 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 5,80 Euro/Mahnung
  • Pauschale für die Erstellung einer Rechnungskorrektur in Folge eines nichtgemeldeten Zählerstandes oder der Übermittlung eines falschen Zählerstandes (§ 20 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. und 12.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 20,00 Euro/Vorgang
  • Pauschale für die Erstellung einer Zwischenabrechnung abweichend vom Abrechnungszeitraum (§ 24 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 10,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 19 % MWSt.) somit 11,90 Euro/Vorgang
  • Pauschale für die Einstellung der Versorgung (§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
    • 50,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • 60,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • 70,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
    • 120,00 Euro/Sperrvorgang
  • Pauschale für die beantragte Wiederaufnahme der Versorgung (§ 33 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“): Es gelten die für die Versorgungseinstellung festgesetzten Pauschalen als Nettosätze; hinzu kommt jedoch die Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlich bestimmten Höhe von derzeit 7 %. Es gelten somit folgende Pauschalen:
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
    • netto 50,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 53,50 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
    • netto 60,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 64,20 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
    • netto 70,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 74,90 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
    • netto 120,00 Euro/Entsperrung,
    • brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 128,40 Euro/Entsperrung

Weimar, 13.12.2023

Wasserversorgungszweckverband Weimar

Peter Kleine
Verbandsvorsitzender

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar hatte am 13.12.2023 mit Beschluss Nr. 08/2023/VV beschlossen, das Preisverzeichnis des WZV Weimar hinsichtlich der Pauschalen für die Herstellung von Hausanschlüssen (Ziffer 2 des Preisverzeichnisses) sowie die sonstigen Pauschalpreise (Ziffer 3 des Preisverzeichnisses mit Wirkung ab 01.01.2024 zu ändern und gleichzeitig den Verbandsvorsitzenden beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung des kompletten Preisverzeichnisses in seiner geänderten Form zu veranlassen. Diese öffentliche Bekanntmachung war im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52 vom 27.12.2023 erfolgt.

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