Die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung  wurde am 23. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt Nr. 159/2023 veröffentlicht und ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten. Die Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) setzt wichtige europäische Vorgaben für den Trinkwasserschutz in nationales Recht um und sieht unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein, legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen sowie Blei fest. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen werden zudem verpflichtet, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen. Hinzu kommen die erweiterten Informationspflichten des Wasserversorgungsunternehmen an die Anschlussnehmer und Verbraucher hinzu.

Trinkwasser ist in Deutschland eines der am besten kontrollierten Lebensmittel und von konstant hoher Qualität. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)⁠ hat die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) unter Mitarbeit des ⁠Umweltbundesamt umfassend neu strukturiert und neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers umgesetzt. Am 24.06.2023 trat die zweite novellierte Fassung der Verordnung in Kraft und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann.

Mit der Verankerung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes setzt die novellierte TrinkwV 2023 eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Wasserversorger sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Die neue Strategie basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette von der Wassergewinnung und Wasseraufbereitung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Trinkwasserentnahme und ist auf Prävention ausgerichtet.

Mit der TrinkwV 2023 wird die chemische Überwachung des Trinkwassers neben den Stoffen Bisphenol A, Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren (HAA-5) und Microcystin-LR – einem Toxin von ⁠Cyanobakterien⁠ – auch auf die Industriechemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (⁠PFAS⁠) ausgeweitet, von denen einige bis in das Trinkwasser vordringen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend äußerst stabilen Verbindungen, die unter anderem für die Herstellung von Kosmetika, Kochgeschirr oder Textilien verwendet werden. Stoffe aus der PFAS-Gruppe bauen sich nur schwer ab, reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können zu gesundheitlichen Schäden führen. Gemeinsam mit anderen europäischen Behörden fordert das Umweltbundesamt eine EU-weite Beschränkung von PFAS (Pressemitteilung Nr. 02/2023).

Der neue Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS, ⁠PFOS⁠, ⁠PFOA⁠, PFNA) sieht die TrinkwV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/L für die Summe aus diesen Verbindungen fest.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen bis zum 12.01.2026 alte Bleileitungen (vor und hinter der Wasserzähleinrichtung) ausgetauscht oder stillgelegt werden. Blei ist ein Schwermetall und gilt auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen als gesundheitsgefährdend. Der niedrige Grenzwert von maximal 10 µg/L kann von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden. Darüber hinaus senkt die TrinkwV 2023 die bestehenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom und Arsen zeitlich versetzt ab. In unserem Verbandsgebiet sind keine Wasserleitungen aus Blei mehr vorhanden, einzelne noch verbliebene Blei-Hausanschlüsse werden zum Austausch aufgefordert. Für den Leitungsteil ab der Wasserzähleinrichtung ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich und sollte sich frühzeitig mit der Rekonstruktion an einen Installateur (Eintragung im Installateurverzeichnis erforderlich) wenden.

So können Sie freigelegte Bleirohre in Ihrer Hausinstallation erkennen:

– Bleileitungen haben keine verschraubten Verbindungen, sie wurden immer gelötet und diese Lötstellen sehen „wulstig“ aus,

– Bleileitungen wurden gerne in geschwungenen oder weiten Bögen verlegt, Winkelstück aus Blei gibt es nicht,

– nicht gestrichene Bleirohre sind silbergrau, nicht magnetisch und der Durchmesser kann variieren,

– Blei ist ein weiches Material und lässt sich leicht z.B. mit einer Münze einritzen, der Ritz erscheint silbrig,

– klopfen Sie mit einem metallischen Gegenstand gegen ein Bleirohr, ertönt ein dumpfes Geräusch.

Im Zweifel lassen Sie Ihre Hausinstallation von einem eingetragenen Installateur überprüfen.

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